Cats Universe e.V.

 

 Allgemeine Richtlinien 

Zuchtregeln 

Es wird von allen Züchtern vorausgesetzt, dass diese sich an das vorliegende Tierschutzgesetz (TierSchG) halten. Hier soll das Wohlergehen sowie die artgerechte Haltung der Katze/n im Vordergrund stehen. Ziel der Katzenzucht ist die Verbesserung sowie die Erhaltung der einzelnen Rassen.

Die Abgabe/der Verkauf oder auch die Überlassung auf Zeit von Tieren an Versuchslabore, Pelztierfarmen, Zoohandlungen sowie als Lebendfutter ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Verband/Verein.

Katzen mit angeborenen Anomalien, Deformationen oder Krankheiten (z.B. Knickschwanz, Einhoder, Über- und Unterbiss, Taubheit einseitig oder beidseitig, Schielen etc.) dürfen nicht zur Zucht eingesetzt werden.

Die Zucht mit weißen Katzen ist grundsätzlich erlaubt.

Bei Beantragung des Stammbaums muss ein tierärztliches Attest über die Hörfähigkeit der weissen Jungtiere beigelegt werden. Alle weissen Jungtiere eines Wurfes müssen bei derselben Untersuchung getestet werden.

Es wird empfohlen keine weissen Katzen mit weissen Katern zu verpaaren.

Foundationtiere, die aus anderen Herkunftsländern stammen, müssen dort registriert, gechippt und von einem ansässigen Richter begutachtet worden sein. Für Foundationtiere der Rassen Sibirische Katze und Neva Masquerade wird anstelle einer Registrierung auch der Mircrochip in Kombination mit korrekten Einfuhrpapieren anerkannt. Tiere die für die Zucht vorgesehen sind, sollten in der offenen Klasse die ein Vorzüglich/ Excellent erhalten haben.

Alle im Haus des Züchters lebenden Tiere müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und die Tiere, die zur Zucht eingesetzt werden, müssen mindestens einen vollständigen Impfschutz gegen Katzenseuche und -schnupfen haben. Die Gültigkeitsdauer der Impfung richtet sich nach dem verwendeten Impfstoff. Es wird empfohlen, alle medizinisch sinnvollen Versorgungmaßnahmen durchzuführen (z. B. Entwurmung, Gentests je nach Rasse). Kater und Katzen müssen frei von jeglichem Ungeziefer und Parasiten sein und unter artgerechten, hygienischen Bedingungen gehalten werden. Tiere, die zu Ausstellungen gemeldet werden, müssen zusätzlich entweder gegen Tollwut geimpft sein, oder - je nach Ausstellungsbedingungen - eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung haben.

Bei höchst infektiösen Krankheiten (Pilz, Katzenschnupfen, Leukose, Panleukopenie etc.) einer Katze oder gar des ganzen Bestandes, ist dies sofort schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. In diesem Fall muss - zwecks Vermeidung einer weiteren Ausbreitung dieser Krankheit - eine totale Zwingersperre ausgesprochen werden. Der Züchter darf solange weder Katzen weitergeben, noch andere Zuchten und Züchter besuchen, noch Katzen oder Kater zum Decken aufnehmen und auch in keinem Fall ausstellen oder Ausstellungen besuchen, bis dem ein schriftlicher Nachweis durch einen Tierarzt über den krankheitsfreien Zustand der Zucht/des Bestandes eingereicht wurde.

Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn ein Attest der Veterinärmedizin oder bei Leukose und FIV ein Test (PCR-Test) durch ein anerkanntes Institut vorliegt. Bei begründetem Verdacht kann der Vorstand ein Attest der Veterinärmedizin oder den Test eines Institutes anfordern. Alle damit verbundenen Kosten für Atteste und/oder Tests trägt der Züchter. Ansonsten dauert eine Zwangssperre mindesten 3 Monate. Auch hier kann Zuwiderhandlung der Ausschuss aus dem Verband/Verein bedeuten.

Es wird allen Züchtern empfohlen, rassespezifische Gentests, kardiologische Herz- und Nierenuntersuchungen sowie Blutuntersuchungen vor Zuchteinsatz durchführen und ggf. einen genetischen Fingerabdruck machen zu lassen. Bitte achten Sie auch hier darauf, dass die Chip-Nummer des jeweiligen Tieres auf dem Testergebnis erfasst ist, damit es nicht zu Verwechselungen kommt. (Beispiele: Blutgruppenbestimmung bei BKH, GSD IV Test bei NFO, etc...)